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| Zweitwohnungsteuer bei Studenten teilweise rechtswidrig |
| Freitag, 03. August 2007 verfasst von kehl |
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am 20.06.2007 mehrere Steuerbescheide aufgehoben. Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer bei Studenten mit Kinderzimmer bei den Eltern sei rechtswidrig, so das Gericht.
Zwar seien die jeweils zugrunde liegenden Satzungen (Rostock und Neubrandenburg) über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer wirksam, doch stelle das "Kinderzimmers" in der elterlichen Wohnung stelle keine Erstwohnung dar.
Eine Erstwohnung sei aber begriffliche Voraussetzung für eine Zweitwohnung im Sinne der Steuersatzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht noch möglich ist.
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