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Gemeinden können "Billig-Partys" verbieten
Donnerstag, 23. August 2007 verfasst von kehl
RechtNach den Entscheidungen verschiedener anderer Verwaltungsgerichte, hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 21.8.2007, Az. 22 CS 07.1796) klargestellt, dass die gaststättenrechtliche Untersagung sogenannter "Billigpartys" zulässig ist. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Hannover ein behördliches Verbot eines "10 Cent Hammer Events" in einer Diskothek bestätigt (Beschluss vom 11.07.2007, Az.: 11 B 3480/07).

Die Verbote wurden aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz erlassen. Danach kann die Behörde Gastwirten jederzeit Auflagen machen, die dem "Schutz der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit" dienen. Zudem verbietet § 20 Nr. 2 GaststättenG die Abgabe alkoholischer Getränke an erkennbar Betrunkene.

Mit der neuerlichen Entscheidung dürfte sich auch das Vorhaben des bayrischen Innenministers Günther Beckstein endgültig als populisitsche Farce entlarvt haben, der sich noch im Mai neben dem strafgesetzlichen Verbot sogenannter "Killerspiele" auch für ein bundesweites Verbot von "Flatrate-Trinken" ausgesprochen hatte. Möglicherweise hatte Beckstein zuvor selbst etwas zu tief in den königlich-bayrischen Bierkrug geschaut.



 
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