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Kein Blaulicht fürs Ordnungsamt
Donnerstag, 01. Oktober 2009 verfasst von kehl
RechtDas Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stadt Wuppertal die Fahrzeuge des Ordnungsamtes nicht mit Blaulicht und Einsatzhorn auszurüsten darf.

Die Stadt Wuppertal hatte erfolglos bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt. Argumtniert hat sie damit, dass ihr uniformierter Vollzugsdienst immer mehr anstelle der Polizei Gefahrenabwehraufgaben übernehme. Dadurch gerate er in eilbedürftige Situationen, die den Einsatz von Blaulichtfahrzeugen erforderlich machten.


Die Bezirksregierung hatte den Antrag unter Hinweis auf die neue restriktive Handhabung abgelehnt. Nach einer Weisung des Ministeriums werden befristete Ausnahmegenehmigungen nicht mehr verlängert.

Das Gericht argumentiert, dass trotz der Aufgaben in der Gefahrenabwehr das Ordnungsamt keine Polizei im Sinne des Straßenverkehrsrecht sei.

Die Zahl der mit Blaulicht ausgerüsteten Fahrzeuge müsse möglichst gering bleiben, um dessen Wirkung in der Bevölkerung nicht zu beeinträchtigen und die erhöhte Unfallgefahr gering zu halten.

Az. 8 A 1531/09


 
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